Fragen im Vorstellungsgespräch

Welche Fragen können und dürfen ihnen in einem Vorstellungsgespräch gestellt werden?

Beruflicher Werdegang

Fragen zu Ihrem beruflichen Werdegang wird ein zukünftiger Arbeitgeber auf jeden Fall stellen und müssen beantwortet werden. Auch die Frage, warum die bisherige Arbeitsstelle beendet wurde, muss beantwortet werden.

Gesundheitszustand und Schwangerschaft

Erkundigt sich der Personalbeauftragte nach Ihrem Gesundheitszustand, so antworten Sie auch hier wahrheitsgemäß. Alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die die zukünftige Tätigkeit der neuen Arbeitsstelle bedrohen, sind anzugeben.

Die Frage nach einer Schwangerschaft darf nicht gestellt werden. Diese Frage muss deshalb nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Bundeswehr- oder Zivildienst

Informationen zu Bundeswehr- oder Zivildienst dürfen nur unter bestimmten Bedingungen erfragt werden. Sollte es sich um eine befristete zukünftige Tätigkeit handeln, ist diese Frage erlaubt.

Familiensituation

Zu ihrer Familiensituation (zum Beispiel Trennung, Scheidung) und Herkunft dürfen normalerweise keine Fragen gestellt werden. Es liegt bei Ihnen, was und wie viel Sie dazu sagen möchten.

Religions-, Parteizugehörigkeit, Ehrenämter

  • Kirchliche Einrichtungen dürfen nach der Religionszugehörigkeit fragen.
  • Auch die Frage nach einer Zugehörigkeit einer verfassungswidrigen Partei ist erlaubt.
  • Ehrenämter sind Privatangelegenheit und müssen nur erwähnt werden, wenn Sie eventuell während der Arbeitszeit ausgeübt werden.


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