Vorstellungsgespräch
Vorstellungsgespräche
Ihre Bewerbung hat dem zukünftigen Arbeitgeber gefallen und Sie sind in die nächste Bewerberauswahlrunde gekommen. Es gilt nun, den positiven Eindruck, den Sie in ihrer Bewerbungsmappe vermittelt haben, weiter zu festigen und auszubauen.
Persönlicher Eindruck
Im Normalfall dient das erste Vorstellungsgespräch einer "Sichtung" der potenziellen Kandidaten.
Nach der Prüfung und ersten Beurteilung der Bewerbung lädt man die "besten" Anwärter für die Stelle zu einem Vorstellungsgespräch ein, um sich einen persönlichen Eindruck über den Bewerber zu verschaffen und zu sehen, ob der Eindruck, den man aufgrund der schriftlichen Unterlagen vom Bewerber erhalten hat, zutrifft.
Klärung offener Fragen
Daneben wird der zukünftige Arbeitgeber in diesem Vorstellungsgespräch auch versuchen, noch offene Fragen zu ihrer Bewerbung abzuklären.Chance für eigene Fragen
Ein Vorstellungsgespräch dient nicht nur dem potenziellen Arbeitgeber. Auch Sie erfahren viel über Ihren zukünftigen Arbeitgeber, Ihre Arbeitsstelle und Ihre Arbeitsbedingungen. Wenn Sie diese Informationen im Gesprächsverlauf nicht von Ihren Gesprächspartnern erhalten, dann stellen Sie selbst auch entsprechende Fragen.Das Vorstellungsgespräch - Jedes individuell?
Jede Firma hat eigene Methoden, geeignete Mitarbeiter zu finden. Daher ist jedes Vorstellungsgespräch anders. Sie laufen nicht einheitlich und nur nach einem bestimmten Muster ab. Jedes Vorstellungsgespräch ist somit individuell. Aber ein Vorstellungsgespräch kann man aktiv gestalten und lenken und dadurch einen guten Eindruck hinterlassen.Dennoch gibt es Grundsätze für Vorstellungsgespräche:
Trotz des individuellen Charakters von Vorstellungsgesprächen gibt es Grundsätze, die immer gelten. Diese Grundsätze sollten Sie auf jeden Fall beachten:
- gepflegtes Äußeres
- Pünktlichkeit
- gute Vorbereitung
- Interesse und Ehrlichkeit

Kommentare
02. Mai 2010
Klappern gehört zum Handwerk, denn auch der künftige Arbeitgeber wird nicht alle seine Sünden und Unannehmlichkeiten des Beschäftigungsverhältnisses offenbaren, das dürfte klar sein!
Durchaus ist es üblich gewisse Dinge zu beschönigen, auf beiden Seiten.
Was vor zehn Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis passierte dass nur zwei Monate dauerte, wird auch nicht zwingend der ausschlaggebende Punkt sein und mitunter nur noch schwer nachprüfbar.
Solche Dinge bleiben dann auch mitunter im Lebenslauf weg und werden bei eventueller Ansprache auf Leerlaufzeiten dementsprechend komentiert.
Das ist eine ganz gängige Praxis!
13. April 2010
als piSeite-Team halten wir am Ratschlag fest, dass Ehrlichkeit grundsätzlich in einem Vorstellungsgespräch erforderlich ist.
Natürlich kann man bei einem Vorstellungsgespräch auch Lügen, dass sich die Balken biegen, aber es geht nicht nur darum, die Stelle zu erhalten, sondern gerade auch darum, die Stelle langfristig zu behalten. Eine Arbeitsstelle, die man nur unter falschen Voraussetzungen (Lügen) erhalten hat, wird einem wenig Freude bereiten. Solche "Luftnummern" von Kandidaten/Arbeitnehmern überleben selten die Probezeit. Und begründen Sie dann einmal bei Ihrem nächsten Arbeitgeber, warum Ihre vorangegangene, letzte Anstellung nur zwei Monate dauerte.
Die Weisheit "Lügen haben kurze Beine" gilt auch in diesem Fall.
Aber, man kann sich bei einem Vorstellungsgespräch natürlich mit seinen Antworten gut oder schlecht verkaufen. Man kann bestimmte Fehlzeiten durch eine andere Wortwahl umschreiben. Man kann anstatt einer direkten Antwort ausweichend antworten. Man kann sich Antworten für heikle Fragen schon im Vorfeld des Vorstellungsgesprächs zurecht legen. Alles ohne sich später den Vorwurf der Lüge einzuhandeln.
Einzige Ausnahme vom Grundsatz die Wahrheit zu sagen, sind die in einem Vorstellungsgespräch unerlaubten Fragen. Das sind Fragen, die generell nicht gestellt werden dürfen oder nur, wenn ein begründbarer Bezug zur Arbeitsstelle vorliegt.
Ihr piSeite Team
12. April 2010
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