Zeugniskopien beglaubigen

Müssen Zeugniskopien beglaubigt werden?

Solange es nicht ausdrücklich vom zukünftigen Arbeitgeber gefordert wird, ist es nicht notwendig, die beigelegten Zeugniskopien beglaubigen zu lassen. 
Zeugniss beglaubigt beilegen nicht erforderlich
In Anbetracht dessen, dass viele Bewerber teilweise über einhundert Bewerbungen schreiben, ist dies auch verständlich, denn bei jeder Bewerbung die einzelnen Zeugnisse und Zertifikate beglaubigen zu lässen, wäre eine nicht zumutbare finanzielle Belastung.

   Wenn es dann wirklich konkret mit der Einstellung wird, kann der Arbeitgeber immer noch die Vorlage des Originals - zum kurzen Abgleich - erbitten oder eine beglaubigte Kopie verlangen. Dies ist aber eher in den seltensten Fällen der Fall.

   Sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass die vorgelegte Kopie nicht dem Original entspricht, sondern manipuliert wurde, kann das zum Kündigungsgrund werden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei einer Bewerbung an einem öffentlichen Institut (Behörde, Hochschule) sollte man die Vorlage einer beglaubigten Zeugniskopie nicht als Schickane empfinden. Hier ist es durchaus üblich, dass diese verlangt werden.

Kopien sind eine Arbeitsprobe

Die Kopien, die Sie für ihr Bewerbungsschreiben anfertigen, dienen in der Regel zwei Aspekten:

  • Zum einen dem eigentlichen Zweck, dem Nachweis Ihrer Qualifikation und
  • zum anderen ermöglicht es dem Personalverantwortlichen, eine Vorstellung von Ihrer Arbeitsqualität zu erhalten.

Bitte verwenden Sie besondere Sorgfalt darauf, qualitativ einwandfreie Kopien anzufertigen.

Originalzeugnisse
  • Die Originale der Zeugnisse verbleiben immer bei Ihnen!
  • Zeugnisse müssen nur auf ausdrückliche Anforderung beglaubigt beigelegt werden.


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