Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer

Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer

Für jüngere Arbeitnehmer kann ein zukünftiger Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Qualifizierungszuschuss bzw. einen Eingliederungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten.

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§421o SGB III Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer:

Die Agentur für Arbeit zahlt Ihrem zukünftigen Arbeitgeber Zuschüsse, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • jünger als 25 Jahre
  • und  mindestens 6 Monate arbeitslos (§119 SGB III)
  • ohne Schul- oder Berufsabschluss sind
  • aufgrund des Arbeitsverhältnisses eine entsprechende Qualifizierung vermittelt bekommen
  • und es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelt

Dieser Zuschuss beträgt 50 % des Bruttolohns bis 1.000 €. Davon müssen jedoch mindestens 15 % zweckgebunden für die Qualifizierung verwenden werden und 35 % werden zum Entgeld dazu gezahlt.  Die Förderdauer beträgt bis zu 12 Monaten.
Mit Qualifizierung ist die Vermittlung von betrieblichen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten gemeint, die eine Chance auf eine Arbeitsstelle erhöhen.

§421p SGB III Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer:

Einen ähnlichen Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie

  • jünger als 25 Jahre
  • und mindestens 6 Monate arbeitslos
  • einen Berufsabschluss haben

Der Zuschuss beträgt hier zwischen 25 % und 50 % des Bruttolohns bis 1.000 € für maximal 12 Monate.


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