Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer

Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer

Gehören Sie zu den älteren Arbeitnehmern, kann Ihr zukünftiger Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen ein Eingliederungszuschuss (§ 421f SGB III) für Sie erhalten.

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Folgende Information könnte für Sie wichtig sein, wenn Sie eine Bewerbung schreiben:

Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, erhält Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 30 - 50% des Arbeitsentgeltes für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten und höchstens 36 Monaten.

Nach dem ersten Jahr wird der Eingliederungszuschuss um 10% jährlich gekürzt.

  • Sie sind über 50 Jahre 
  • seit mindestens 6 Monaten arbeitslos (§119 SGB III) oder
  • haben Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen bzw. Transferkurzarbeitergeld  erhalten oder
  • sind einer beruflichen Fortbildung bzw. einer öffentlich geförderten Beschäftigung nachgegangen
  • und Ihre Vermittlung muss ist aufgrund persönlicher Umstände schwierig
  • außerdem muss das Arbeitsverhältnis mindestens 1 Jahr bestehen

Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen:

Für ältere schwerbehinderte Arbeitnehmer gibt es höhere Zuschüsse. So beträgt die Förderhöhe bis zu 70% des Arbeitentgeltes bis zu 60 Monaten, ab dem 55. Lebensjahr sogar 96 Monate. Zusätzlich wird es erst nach dem 2. Jahr gekürzt.


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