Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer
Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer
Folgende Information könnte für Sie wichtig sein, wenn Sie eine Bewerbung schreiben:
Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, erhält Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 30 - 50% des Arbeitsentgeltes für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten und höchstens 36 Monaten.
Nach dem ersten Jahr wird der Eingliederungszuschuss um 10% jährlich gekürzt.
- Sie sind über 50 Jahre
- seit mindestens 6 Monaten arbeitslos (§119 SGB III) oder
- haben Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen bzw. Transferkurzarbeitergeld erhalten oder
- sind einer beruflichen Fortbildung bzw. einer öffentlich geförderten Beschäftigung nachgegangen
- und Ihre Vermittlung muss ist aufgrund persönlicher Umstände schwierig
- außerdem muss das Arbeitsverhältnis mindestens 1 Jahr bestehen

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